Was ist aufzubauen?
Onboarding, Prüfung, Orderweg, Abstimmung, Beschwerden und Reporting als durchgehende Abläufe gestalten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Geschäftsmodell, Institutsgröße und geltendem Aufsichtsrahmen.
Onboarding, Prüfung, Orderweg, Abstimmung, Beschwerden und Reporting als durchgehende Abläufe gestalten.
Onboarding, Prüfung, Orderweg, Abstimmung, Beschwerden und Reporting als durchgehende Abläufe gestalten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Geschäftsmodell, Institutsgröße und geltendem Aufsichtsrahmen.
Prozesskarten, Kontrollpunkte, Ausnahme- und Eskalationsregeln.
Ist jeder Übergang zwischen Frontend, Ausführung und Kontrolle getestet?
Die Grafik ist eine Arbeitslandkarte für typische Wertpapierdienstleistungen in Deutschland, keine vollständige Checkliste oder behördliche Freigabe. Andere Tätigkeiten können andere Anforderungen auslösen.
MiFID II · Art. 16DORAOnboarding und Kundenbeziehung: Prüfungen passend zur Dienstleistung auslösen, Ergebnisse berücksichtigen und Veränderungen erneut beurteilen.
Die folgenden Beispiele zeigen, welche Fehler nach der Einordnung in Onboarding, Produktsteuerung und laufendem Kundenkontakt entstehen können.
Beispiel digitale Vermögensverwaltung: Im Onboarding werden Anlageziele und finanzielle Verhältnisse nur lückenhaft erfasst. Ein riskantes Produkt wird knapp beschrieben, der Zielmarkt passt womöglich nicht und ein Vertriebsanreiz beeinflusst die Auswahl. Wenn Anleger Verluste erleiden, können Eignung, Risikoaufklärung und Interessenkonflikte zum Streitgegenstand werden. Ob daraus ein Schadensersatzanspruch entsteht, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Merkmal: Hinweise nennen „Verluste möglich“, erläutern aber Hebel, Liquiditätsrisiko oder Verlustszenarien des konkreten Produkts nicht verständlich.
Mögliche Folge: Kunden können Entscheidungen auf unzureichender Grundlage treffen; Informationspflichten und Ansprüche werden streitig.
Kundeninformationen prüfen →Merkmal: Anlageziele, Kenntnisse, Erfahrung oder finanzielle Tragfähigkeit werden im Beratungsgespräch oder bei der Vermögensverwaltung nicht ausreichend erhoben und berücksichtigt.
Mögliche Folge: Empfehlungen oder Strategien können unpassend sein; Einzelfälle und der Prüfprozess müssen aufgearbeitet werden.
Geeignetheitsbeispiel ansehen →Merkmal: Ein Produktcheck fragt nach Erfahrung, obwohl für die konkrete Dienstleistung eine umfassendere Eignungsprüfung erforderlich ist – oder ein nötiger Erfahrungstest fehlt.
Mögliche Folge: Falsche Fragen führen zu einer falschen Kundenstrecke und zu offenen Nachweisen über die getroffene Entscheidung.
Kundenprozess ansehen →Merkmal: Das Produkt wird an Kunden vertrieben, für die es nach der eigenen Zielmarktbestimmung nicht vorgesehen ist; Vertrieb und Produktfreigabe sprechen nicht miteinander.
Mögliche Folge: Vertrieb, Produktsteuerung und Einzelfälle können überprüft und angepasst werden müssen.
Kontrollen ansehen →Merkmal: Provisionen, Kickbacks, Rabatte oder interne Ziele beeinflussen Produktauswahl und Kommunikation, ohne dass der Konflikt angemessen gesteuert wird.
Mögliche Folge: Kundeninteressen geraten ins Hintertreffen; je nach Dienstleistung können Zuwendungsregeln verletzt sein. Bei Vermögensverwaltung gelten besonders strenge Grenzen für Drittvergütungen.
Interessenkonflikte einordnen →Merkmal: Werbung verspricht Kontrolle oder Schutz, während Vertrag, tatsächliche Orderlogik, Dienstleister und dokumentierte Abläufe etwas anderes leisten.
Mögliche Folge: Beschwerden, Korrekturen und Untersuchungen; bei gravierenden oder systematischen Verstößen kommen Aufsichtsmaßnahmen in Betracht.
Vertragswesen prüfen →Nicht jeder Fehler führt zu einem Schaden oder automatisch zu einer Haftung. Entscheidend sind insbesondere anwendbare Pflichten, konkreter Verstoß, Schaden und Zusammenhang. Auch Aufsichtsmaßnahmen setzen eine Prüfung des Einzelfalls voraus.
Rechtsrahmen für die Beispiele (Wertpapierdienstleistungen): MiFID II · Art. 23 ↗MiFID II · Art. 24 ↗MiFID II · Art. 25 ↗ESMA · Product Governance ↗MiFID II · Art. 69 ↗
Wussten Sie bereits?
Wie aus einer App ein erlaubnispflichtiger Dienst werden kann.
Kennen Sie bereits?
Leitungsprofile und kollektive Eignung strukturiert vorbereiten.
Internationaler Markteintritt / Deutschland
Sie prüfen ein Office, eine Zweigniederlassung oder eine eigene Erlaubnis in Deutschland? Der richtige Weg hängt von Herkunft, Tätigkeit und Organisationsmodell ab. 3RMCN verbindet Erfahrung aus anspruchsvollen Aufsichtsprojekten mit Produkt-, IT- und Umsetzungskompetenz: vom Markteintrittskonzept über die relevanten Schnittstellen bis zum betriebsfähigen Aufbau.
Vorhaben besprechen ↗Aufsichtsperspektiven
Erfahrung im Umfeld von CySEC (Zypern), MFSA (Malta), FCA (Vereinigtes Königreich), dem europäischen ESMA-Regelwerk und MAS (Singapur). ESMA ist keine nationale Erlaubnisbehörde.
Internationale Strukturierung
Für Unternehmensgründungen in Offshore-Jurisdiktionen können geeignete Partner aus dem Netzwerk einbezogen werden. Standort, Tätigkeit und aufsichtsrechtliche Anforderungen prüfen wir für jedes Vorhaben gesondert.