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REGULATORY TOOLS / GRC

Compliance-Funktion: Regeln im laufenden Geschäft wirksam machen

Eine Compliance-Funktion hilft, regulatorische Pflichten im Tagesgeschäft verlässlich einzuhalten. Sie erkennt Risiken, berät die Geschäftsleitung und prüft, ob Verfahren und Kontrollen tatsächlich funktionieren.

Auftrag und Stellung

Die Geschäftsleitung verantwortet die ordnungsgemäße Organisation. Compliance wirkt auf wirksame Verfahren und Kontrollen hin, identifiziert wesentliche Regelrisiken und unterstützt und berät die Leitung. Sie braucht klare Befugnisse, Ressourcen, Zugang zu Informationen und eine direkte Berichtslinie. Die Ausgestaltung ist am Institut und seinem Risikoprofil auszurichten.

Regelwerk und Geltung

Eine gepflegte Pflichtenübersicht ordnet Rechtsquellen, Produkte, Länder, Kundengruppen und verantwortliche Bereiche zu. Neue Angebote und Änderungen lösen eine erneute Geltungsprüfung aus.

Unabhängigkeit und Nähe zum Geschäft

Compliance muss früh in Produkt- und Prozessänderungen eingebunden sein und zugleich frei von vertrieblichen Zielkonflikten handeln können. Bei Wertpapierdienstleistungen kommen die spezifischen MaComp-Vorgaben hinzu.

Risikoanalyse und Überwachungsprogramm

Die Compliance-Risikoanalyse verbindet Regelverstöße mit konkreten Abläufen und Folgen: Wo kann etwas schiefgehen, wie hoch ist das Risiko, welche Kontrollen bestehen und welche Restlücke bleibt? Aus dieser Bewertung folgt ein dokumentiertes, risikobasiertes Überwachungsprogramm.

Risiken bewerten

Beispielsweise Kundenaufklärung, Geeignetheit, Zielmarkt, Interessenkonflikte, Werbung, Beschwerden, Auslagerungen und Aufzeichnungen. Häufigkeit und Tiefe der Kontrollen folgen dem Risiko.

Kontrollen belegen

Stichproben, Systemregeln, Ausnahmen und Beschwerden liefern Nachweise. Feststellungen erhalten Verantwortliche, Fristen, Maßnahmen und eine Wirksamkeitskontrolle.

Beratung, Schulung und Eskalation

Die Funktion prüft neue Produkte, Vertragsunterlagen, digitale Kundenstrecken und wesentliche Prozessänderungen vor dem Start. Sie übersetzt Regeln in verständliche Anweisungen und bedarfsgerechte Schulungen. Wiederkehrende Verstöße und erhebliche Mängel müssen zur Entscheidung der Geschäftsleitung gelangen.

Kundenprozess

Ein CFD-Onboarding kann Fragen zur Angemessenheit, zu Risikohinweisen, Zielmarktgrenzen und Aufzeichnungen auslösen. Compliance prüft die Kontrolllogik anhand realer Fälle.

Berichterstattung

Risikoentwicklung, Prüfungsergebnisse, Ursachen und offene Maßnahmen gehören in einen entscheidungsfähigen Bericht. Die bankaufsichtliche MaRisk verlangt mindestens jährliche und anlassbezogene Berichte; ihr Bericht geht auch an die Interne Revision.

Schnittstellen und sichtbare Ergebnisse

Die Fachbereiche führen die Prozesse und ihre Kontrollen aus. Compliance überwacht und berät in ihrem Zuständigkeitsbereich; die Interne Revision beurteilt unabhängig auch die Wirksamkeit von Compliance. Auslagerung verlagert Aufgaben, aber nicht die Verantwortung der Geschäftsleitung.

Typische Nachweise

Mandat und Geschäftsverteilung, Pflichtenmatrix, Risikoanalyse, Überwachungsplan, Stichproben, Beratungsvermerke, Schulungen, Berichte und Maßnahmenregister.

Warnzeichen

Ein Plan ohne Kontrollen, fehlende Einbindung vor Produktstart, Berichte ohne Entscheidungen oder ständig überfällige Maßnahmen zeigen Lücken zwischen Papier und Betrieb.

Quellen und Geltungsbereich

Die Pflichten hängen von Institutstyp und Tätigkeit ab. MaComp, bankaufsichtliche MaRisk und WpI MaRisk haben unterschiedliche Adressaten; diese Übersicht ersetzt keine Geltungsprüfung.

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