Beides kann ein Weg in ein reguliertes Wertpapiergeschäft sein. Der Unterschied liegt nicht nur im Zeitpunkt des Starts, sondern vor allem bei Verantwortung, Produktfreiheit und der Frage, wer den Betrieb tatsächlich trägt.
Die entscheidende Frage lautet: Was soll Ihr Unternehmen selbst tun?
Ein Finanzprodukt, eine App und eine Kundenreise können rechtlich sehr unterschiedliche Tätigkeiten enthalten. Information, individuelle Empfehlung, Vermittlung, Ausführung, Portfolioverwaltung, Zahlungsdienst oder Kryptowerte-Dienstleistung sind nicht austauschbar. Erst die tatsächlichen Rollen im Kundenprozess zeigen, welche Erlaubnis oder welche zulässige Einbindung überhaupt infrage kommt.
DAS GRUNDMODELL
Wie funktioniert die Anbindung?
01
Geschäftsmodell abgrenzen
Welche Leistungen werden angeboten, wer kommuniziert mit Kunden und wer trifft Entscheidungen?
02
Institut und Mandat prüfen
Die erlaubten Leistungen des Instituts, Prozesse und Kontrollrechte müssen zum Vorhaben passen.
03
Vertrag und Anzeige
Im deutschen WpIG-Modell handelt der Vermittler ausschließlich für Rechnung und unter Haftung eines Wertpapierinstituts; das Institut zeigt ihn der BaFin vorab an.
04
Unter Aufsicht betreiben
Das Institut muss Eignung und Zuverlässigkeit sicherstellen und die Tätigkeit überwachen. Kunden müssen den Vermittlerstatus kennen.
§ 3 Abs. 2 WpIG nennt für dieses Modell Anlagevermittlung, Anlageberatung und Platzierungsgeschäft. Andere Leistungen – etwa eigenständige Finanzportfolioverwaltung, Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen – werden dadurch nicht pauschal mit abgedeckt.
STRATEGISCHE WAHL
Zwei Wege, unterschiedliche Freiheitsgrade
Frage
Tätigkeit unter einem Haftungsdach
Eigene Erlaubnis
Markteintritt
Kann den Aufbau einer eigenen Zulassung ersparen, wenn Tätigkeit und Anbindung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Onboarding und Freigaben des Instituts bleiben erforderlich.
Erlaubnisverfahren und Aufbau einer eigenen Organisation; Zeitrahmen hängt von Vollständigkeit, Modell und Aufsicht ab.
Produkt und Kundenerlebnis
Nur im vereinbarten und genehmigten Rahmen; das Institut muss Produkt, Kommunikation, Prozesse und Dienstleister mittragen.
Mehr Gestaltung innerhalb des eigenen Erlaubnisumfangs und der geltenden Regeln; volle Verantwortung für Umsetzung und Kontrollen.
Governance und Haftung
Das haftende Institut ist aufsichtsrechtlich verantwortlich und überwacht den Vermittler; vertragliche Pflichten und eigene Haftungsrisiken des Startups entfallen dadurch nicht automatisch.
Eigene Geschäftsleitung, Funktionen, Kapital, Organisation, Berichte und Aufsichtskommunikation.
Wirtschaftlichkeit
Einrichtung, laufende Vergütung, Mindestumsätze, Produkt- und Dienstleisterbindung sowie Exit-Kosten prüfen.
Höhere eigene Aufbau- und Fixkosten; dafür mehr Kontrolle über Partnerwahl und Skalierung.
Skalierung
Neue Produkte, Märkte oder Vertriebskanäle benötigen oft erneute Prüfung und Freigabe des Instituts.
Wachstum ebenfalls nur innerhalb der Erlaubnis und mit tragfähigen Ressourcen; Änderungen können aufsichtsrechtliche Folgen haben.
Dies ist eine strategische Orientierung, kein Ersatz für die rechtliche Prüfung des konkreten Geschäftsmodells.
WANN DAS MODELL ATTRAKTIV SEIN KANN
Fokussierter Start, bestehende Infrastruktur
Die Tätigkeit passt eindeutig in den zulässigen Vermittlerrahmen.
Das Institut trägt das Produkt und stellt passende Prozesse, Kontrollen und Kundendokumente bereit.
Ein Startup will zunächst Nachfrage und Kundenansprache erproben, ohne sofort eine eigene Organisation aufzubauen.
Leistungsumfang, Kosten und Datenzugriff sind im Vertrag transparent.
WANN ES ZUM ENGPASS WIRD
Abhängigkeit, Grenzen, Zielkonflikte
Das Kernprodukt benötigt Leistungen außerhalb des Vermittlerrahmens.
Roadmap oder Marke setzen Entscheidungen voraus, die das Institut nicht freigibt.
Mindestgebühren, Umsatzbeteiligung und Integrationskosten verschieben die Wirtschaftlichkeit.
Kundenschnittstelle, Daten, Verträge und Migration sind für einen späteren Wechsel ungeklärt.
EIN BEISPIEL
Eine App mit Anlageideen – wo endet die Produktidee, wo beginnt die Tätigkeit?
Ein Startup zeigt thematische Portfolios und möchte Interessenten zu konkreten Produkten führen. Sind Inhalte allgemein oder individuell? Wer empfiehlt, vermittelt oder platziert? In wessen Namen erfolgt die Kundenansprache, wer schließt Verträge, und welche Daten erhält das Institut? Schon diese Antworten können den passenden Weg verändern. Ein „Haftungsdach“ löst nicht die Erlaubnisfrage für jede Funktion der App.
VOR DER PARTNERWAHL
Zehn Fragen für ein belastbares Gespräch
Welche konkreten Dienstleistungen sind von der Erlaubnis des Instituts und vom Vermittlermodell umfasst?
Welche Produkte, Zielgruppen, Länder und Kommunikationskanäle sind zulässig?
Wer ist gegenüber dem Kunden Vertragspartner und wer hält die Kundendaten?
Welche Freigaben gelten für App, Website, Werbung und Produktänderungen?
Welche IT, CRM-, KYC-/AML-, PEP-, Reporting- und Beschwerdeprozesse sind vorgegeben?
Welche Prüfungen, Schulungen und Kontrollen muss das Startup leisten?
Wie setzen sich Einrichtungsgebühren, Fixkosten und Umsatzbeteiligung zusammen?
Wer finanziert Änderungen und welche Fristen gelten für Freigaben?
Was geschieht bei Kündigung mit Kundenbeziehungen, Daten und laufenden Verträgen?
Ist eine spätere eigene Erlaubnis geplant – und wie wäre die Migration möglich?
MÖGLICHER ENTWICKLUNGSPFAD
Haftungsdach heute, eigene Erlaubnis später?
Das kann sinnvoll sein, ist aber kein automatischer Lizenztransfer. Ein Wechsel erfordert eine eigene regulatorische Einordnung, Erlaubnis, Organisation und einen geordneten Umgang mit Kundenbeziehungen, Daten und Verträgen. Vereinbaren Sie daher bereits beim Einstieg Zugriffsrechte, Wechselprozesse und Zuständigkeiten. Bei EU- oder Drittstaatenmodellen kommen Herkunfts- und Aufnahmestaatsregeln hinzu; ein ausländischer Partner eröffnet nicht automatisch einen Vertrieb in Deutschland.
Der passende Weg beginnt mit der richtigen Konstellation.
FÜR STARTUPS UND UNTERNEHMEN
Partner finden und Modell einordnen
In unserem Netzwerk sind erfahrene Haftungsdachgeber vertreten. Wir können helfen, den Leistungsbedarf zu schärfen und den Kontakt zu geeigneten Ansprechpartnern herzustellen. Ob eine Zusammenarbeit zustande kommt, entscheiden die Beteiligten nach ihrer Prüfung.
Sie betreiben ein Haftungsdach oder ergänzen den Markteintritt mit spezialisierter Infrastruktur? Wir freuen uns über neue Kooperationen in Deutschland, Europa und im internationalen Umfeld – mit klarer fachlicher und regulatorischer Passung.
Stand: 29. September 2026. Die Darstellung betrifft vorrangig Wertpapierdienstleistungen nach deutschem Recht; für andere Sektoren und Rechtsräume ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.